Stützbauwerke mit Tief- und Flachgründung
Bauherr
- Große Kreisstadt Marienberg
Ausführendes Bauunternehmen
- Bauunternehmen Florian Bräuer GmbH & Co. KG, Pockau-Lengefeld
Technische Daten
Oberer Abschnitt bei Haus Nr. 21
Stahlbetonwand mit Mikropfahlgründung
- Gesamtlänge 24,61 m
- Mittlere Höhe 2,36 m
- Wandansichtsfläche 58 m²
Unterer Abschnitt bei Haus Nr. 19
- Stahlbetonwand mit Flachgründung
- Gesamtlänge 36,50 m
- Mittlere Höhe 2,41 m
- Wandansichtsfläche 88 m²
Gabionenwand bei Haus Nr. 21
- Stützbauwerk mit Drahtgitterkörben flach gegründet
- Gesamtlänge 29,30 m
- Mittlere Höhe 2,94 m
- Wandansichtsfläche 86 m²
Leistungen
- Objekt- und Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 4-5 der HOAI
- Abnahmen durch Tragwerksplaner
- Bestandsdatenerfassung, Bestandsplanung
Kurzbeschreibung
Aufgrund mangelnder Standsicherheit von Hangböschungen wurden bauliche Maßnahmen an der Zugstraße 19 – 21 im Ortsteil Pobershau der Großen Kreisstadt Marienberg notwendig. Im Bauabschnitt 1 wurde im oberen Bereich der Kommunalstraße ein rückverankerter wandartiger Randbalken mit einer Tiefgründung aus Kleinverpresspfählen als Böschungssicherung eingebaut. Die 5 Segmente vom Stützbauwerk aus Stahlbeton C30/37 XC4 XD1 XF3 wurden mit den äußeren Abmessungen von ca. h x b ≈ 1,60 m x 0,75 m bis 3,25 m x 0,75 m hergestellt.
Um die verbleibende vorgelagerte Böschung im oberen Abschnitt fußseitig zu schützen, wurde als Folgemaßnahme im Bauabschnitt 2 der Böschungsfuß auf einer Länge von ca. 30 m zusätzlich mit einer bis zu 5 Meter hohen Gabionenwand stabilisiert.
Das Bauvorhaben wurde in einem Gebiet realisiert, in dem seit Jahrhunderten intensive bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Im unmittelbaren Bereich des Bauvorhabens streicht der Erzgang „Ursula Spat" zu Tage aus. Der „Ursula-Spat" wurde im Jahr 1538 aufgefunden und war einer der silberreichsten Erzgänge in Pobershau. Der Erzgang wurde sehr intensiv bergmännisch bebaut. Aufgrund einer notwendigen örtlichen Schachtverwahrung am Bauende vom oberen Abschnitt der Stützbauwerke verzögerte sich deren Ausführung.
Im unteren Bereich vom Bauabschnitt 2 wurde entlang der Zugstraße eine Stützwand errichtet. Die neue Stützwand wurde planmäßig in Mischbauweise aus Elementen einer Stahlbetonwinkelstützwand und einer Schwergewichtswand mit farbigem Beton und Sichtschalung in Natursteinoptik hergestellt. Die Wand wurde flach mittels Streifenfundament gegründet.
Durch das Ingenieurbüro May wurde alternativ zum Amtsentwurf eine Stützmauer mit konsequenter Umsetzung der Tragfunktion einer klassische Schwergewichtsmauer vorgeschlagen. Sowohl im Wandschaft als auch bei der Gründung wäre dabei auf Einsatz von Betonstahl verzichtet worden. Der aufwändige, mit Schalungsmatrizen hergestellte Sichtbeton wäre bei diesem insgesamt kostenneutralen Vorschlag durch ortstypisches Natursteinmauerwerk mit Material aus dem einheimischen Steinbruch ersetzt worden.
Die Herstellung einer unbewehrten Schwergewichtsmauer weist gegenüber einer Stahlbetonwand u. a. folgende Vorteile auf:
- Bei der Herstellung einer unbewehrten Schwergewichtsmauer aus traditionellem Stampfbeton und einer Natursteinvormauerung werden alle Vorteile der Schwergewichtsbauweise durch die Gestaltung des Wandschaftes und des Fundamentes ausgenutzt.
- Mit Hilfe des unbewehrten Fundamentes wird das längerfristige Offenstehen der Baugrube aufgrund notwendiger Schal- und Bewehrungsmontagearbeiten vermieden.
- Die Herstellung des unbewehrten Betons kann durch Betonage gegen das Erdreich erfolgen. Die Baugrubenausdehnungen werden damit begrenzt. Es reduzieren sich die Aufwendungen bezüglich Aushubmengen und Verbau.
- Die traditionelle Natursteinvormauerung entspricht dem historisch gewachsenen Ortskern als auch dem im unmittelbaren Umfeld der neu zu errichtenden Stützbauwerke entsprechenden Typus der vorhandenen Natursteinmauern.
- Die bewehrte Wand ist nach einer entsprechenden Standzeit bei Eindringen des Karbonatisierungshorizontes in die Tiefe der Bewehrungslagen gegenüber karbonatisierungsinduzierter Korrosion anfällig, neigt zu Hohlstellenbildung, Verfärbungen und Abplatzungen. Bei Eindringen von Chloriden (Tausalzbeaufschlagung) wird die Korrosion im nicht karbonatisierten Beton als auch die Korrosionsprogressivität verstärkt.
Leider wurde der Vorschlag abgelehnt. Lediglich die Fundamente wurden abweichend vom Amtsentwurf unbewehrt hergestellt.